23.05.13, 22:26
balou1207 schrieb:Hallo Ulli,
ein Festigkeitsgutachten für die Felgen wird für die Eintragung nicht benötigt.
Für die Felgen müßte ein Prüfzeugnis existieren (in aller Regel ein Teilegutachten), in dem der gesamte mögliche Verwendunugsbereich für die Felgen aufgelistet ist, d.h., es sind all die Fahrzeuge benannt, auf denen die Felgen fahrbar sind, bzw. die in den Prüfungumfnag bei der Erstellung des Teilegutachten einbezogen wurden.
Findet sich Dein Fahrzeug nicht darin, so kann man die Zulässigkeit noch über eine Einzelbetriebselaubnis abprüfen und ggf. bestätigen.
Wenn Du da Interesse hast, kann ich Dir gern helfen, ich arbeite bei dem "ostdeutschen" Pendant zum TÜV.
Wir müßten uns dann mal separat austauschen und ggf. zusammen finden.
Viele Grüße
Thomas
hallo thomas, vielen dank für dein angebot. Habe kommende woche dienstag erstmal bei unserem lokalen dekra-menschen einen termin. Werde berichten...

