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Klr - Wellenreiter - 05.02.11

Bei einem Artikel aus der Bucht TWINTEC Kaltlaufregler Mercedes - R129 - SL 280 - 2.8 l bei eBay.de: Auspuffanlagen (endet 14.02.11 10:36:11 MEZ)

habe ich folgenden Beisatz gelesen: "[FONT=&quot]- EINE TÜV-UNTERSUCHUNG, BZW. EINTRAGUNG IST NICHT ERFORDERLICH!"

Kann das sein?? Wie sollte ohne Eintragung das freundliche Finanzamt davon Kenntnis bekommen??

Dank und Gruss
[/FONT]


Klr - harrys - 05.02.11

Hallo!
Zum TÜV brauchst da auch nicht mit hin.Der KLR muß lediglich von einen authorisierten Betrieb eingebaut werden und nur bestätigen das dieses gemacht worden ist.Ich glaube das vorher noch eine AU gemacht werden muß.Mit den bestätigten Papieren des Betrieb geht man dann zum Verkehrsamt und wird dann in den KFZ Papieren eingetragen.Das Verkehrsamt meldet dann zum Finanzamt das eine andere Schadstoffstufe vorliegt.Und fertig ist.

Gruß
Harald


Klr - Harrie - 05.02.11

Prüf erstmal, ob du deinen Wagen nicht einfach mittels Herstellerbescheinigung einfach umschlüsseln kannst. Die Bescheinigung bekommst du bei Mercedes, oder villeicht hat sie auch schon jemand ins Forum gestellt. Dann brauchst du nur zum Straßenverkehrsamt, um deine Papiere ändern zu lassen:bier:


Klr - Wellenreiter - 05.02.11

Hat dies schon jemand ins Forum gestellt?????
Aber ich bitte Euch noch zu lesen, der Gute der Bucht hat geschrieben, Eintragung ist nicht erforderlich! Das klingt nach, nicht in die Papiere eintragen!
Andy


Klr - Harrie - 05.02.11

Ein KLR muss definitiv in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Die Angaben des Anbieters sind falsch.


Klr - dave hd - 05.02.11

Wellenreiter schrieb:Hat dies schon jemand ins Forum gestellt?????
Aber ich bitte Euch noch zu lesen, der Gute der Bucht hat geschrieben, Eintragung ist nicht erforderlich! Das klingt nach, nicht in die Papiere eintragen!
Andy


Hi...

naja...klingt komisch, ist mMn aber klar!

Der Tüv würde das Ding eintragen, wie z.B. andere Felgen/Reifen etc...dies ist mit diesem KLR und wie auch bei den anderen nicht nötig...(war bei meinem genau so)!

Die Zulassungstelle ändert nach Vorlage der ausgefüllten Papiere durch eine autorisierte Werkstatt nur den Abgasschlüssel, was nichts mit einer (Tüv) Eintragung gemein hat...Rolleyes


Klr - harrys - 05.02.11

Wellenreiter schrieb:Hat dies schon jemand ins Forum gestellt?????
Aber ich bitte Euch noch zu lesen, der Gute der Bucht hat geschrieben, Eintragung ist nicht erforderlich! Das klingt nach, nicht in die Papiere eintragen!
Andy
Er meint sicherlich das keine TÜV Eintragung vorgenommen wird.Das ist auch ok.Aber in den Papieren gehört es trotzdem hinein.Wie sollte sonst das Finanzamt die Meldung bekommen.Ich denke das ich die Prozedur oben schon ganz genau beschrieben habe.Schließlich habe ich diese auch schon mal durchlaufen.Allerdings bei einer anderen Automarke.

Gruß
Harald


Klr - Harrie - 05.02.11

Der Tüv trägt gar nichts in die Fahrzeugpapiere ein. Er prüft bloß die Technik und schreibt dem Straßenverkehrsamt auf, was sie in die Papiere schreiben sollenBig Grin


Klr - pc-lude - 05.02.11

Hi Andy

Wenn deine FIN zwischen F107483 und F139732 kannst du auf Euro2 umschlüsseln lassen.

:bier:


Klr - harrys - 05.02.11

Harrie schrieb:Der Tüv trägt gar nichts in die Fahrzeugpapiere ein. Er prüft bloß die Technik und schreibt dem Straßenverkehrsamt auf, was sie in die Papiere schreiben sollenBig Grin

Also der TÜV bekommt den KLR garnicht zu Gesicht weil man da nichts vorzuführen hat.Und prüfen tut er auch nichts.Schade das ich mich immer wiederholen muß.Jetzt weise ich nochmals auf die oben beschriebene #2 Prozedur hin.Wie Lude schon sagt.Entweder umschlüsseln lassen wenn sich dein Baby im erwähnten Nummerkreis befindet,oder siehe #2.Wink

Gruß
Harald